Die Kanzlei Blume Rechtsanwälte ist auf das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht spezialisiert. Darunter fallen eine Vielzahl von verschiedenen Sozialleistungsbereichen, von der Arbeitsförderung und Grundsicherung für Erwerbslose über das Recht der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Rehabilitation bis hin zum Schwerbehindertenrecht und dem Recht der sozialen Entschädigung. Zu den sozialen Rechten zählen beispielsweise aber ebenso das Kindergeld sowie das Elterngeld und schließlich die Sozialhilfe.
Zu einigen der in der Praxis häufig vorkommenden Tätigkeitsbereiche der Kanzlei geben wir Ihnen nachfolgend eine kurze Darstellung. Selbstverständlich können nicht alle potentiell auftretenden Rechtsprobleme hier umfassend dargestellt werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich bei Ihrem Sachverhalt um einen aus dem Bereich des Sozialrechts handelt oder ob eine Beratung/Vertretung durch uns in Betracht kommt, können Sie sich gern an unser freundliches Sekretariat wenden.
Allgemein gut zu wissen:
- Grundsätzlich gilt bei fast allen Sozialleistungsträgern, dass Ihr Antrag spätestens nach Ablauf von sechs Monaten beschieden sein muss, sollten nicht aufwändige Ermittlungen notwendig sein. Im Krankenversicherungsrecht kann der Antrag bereits nach 3 Wochen als genehmigt gelten, wenn die Krankenversicherung nicht reagiert.
- Widersprüche müssen grundsätzlich in maximal drei Monaten beschieden sein.
- Stellen Sie Anträge immer schriftlich und verlassen Sie sich nicht auf eine bereits mündlich erfolgte Ablehnung. Nur so haben Sie Anspruch auf die schriftliche Bescheidung mittels Verwaltungsakt, der Ihnen sämtliche Rechtsmittel eröffnet.
- Soll eine einmal von der Behörde getroffene Entscheidung zu Ihren Ungunsten geändert werden, hat die Behörde Sie vorher in einem förmlichen Verfahren anzuhören. Unterbleibt die Anhörung, ist der abändernde oder aufhebende Verwaltungsakt bereits rechtswidrig und kann erfolgversprechend angegriffen werden.