Sozialhilfe
Die Sozialhilfe soll finanziell hilfebedürftige Personen absichern (sog. Mindestsicherung, Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums). Die Sozialhilfe wird hauptsächlich in Form der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" gewährt und ist danach hilfebedürftigen Personen zu gewähren, die nicht mehr (voll) erwerbsfähig oder bereits im Rentenalter sind. Wer arbeitsfähig ist, erhält nötigenfalls Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV).
Das Sozialamt übernimmt aber ebenfalls Kosten für Pflege- und Pflegeheime, sofern die eigenen fianziellen Mittel nicht ausreichen.
Häufig auftretende rechtliche Probleme:
- Streit über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit
- Mietkosten werden nicht vollständig übernommen
- Sozialhilferegress - Kinder bzw. Verwandte sollen für Angehörige (z.B. pflegebedürftige Eltern) geleistete Sozialhilfe erstatten
Lesen Sie unseren Rechtstipp zum Sozialhilferegress! - Leistungen für EU-Bürger
- Leistungen in besonderen Lebenslagen
- Mehrbedarfe (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) & einmalige Bedarfe (z.B. Umzug)
- Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen / Beachtung von Freibeträgen