Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das umgangssprachliche Hartz IV, wird erwerbsfähigen, aber derzeit arbeitslosen Personen geleistet soweit kein oder nur ein zu geringer Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Ein zu hohes Vermögen kann den Anspruch ausschließen. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig vom frühereren Verdienst für alle Leistungsempfänger pauschal in derselben Höhe erbracht.


Häufig auftretende rechtliche Probleme:

  • Sanktionen wegen eines Meldeversäumnisses oder Pflichtverletzungen, wie z.B. unzureichende Eigenbemühungen, Ablehnung bzw. Nichtaufnahme einer angebotenen Beschäftigung oder Maßnahme, etc
Tipp: Gegen Sanktionen sollten Betroffene grundsätzlich immer vorgehen! Diese sind bereits häufig formell rechtswidrig und aufzuheben, obwohl die vorgeworfene Pflichtverletzung vielleicht sogar tatsächlich gegeben war. Darüber hinaus ist die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen zweifelhaft und derzeit ein entsprechendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

  • Unzumutbare oder rechtswidrige Regelungen in der Eingliederungsvereinbarung
Tipp: Eine vorgelegte Eingliederungsvereinbarung sollten Sie bei Zweifeln an den dort getroffenen Regelungen nicht unterschreiben! Das Jobcenter darf Sie dafür nicht sanktionieren, sondern kann allenfalls die Eingliederungsvereinbarung inhaltsgleich als Verwaltungsakt erlassen. Gegen diesen Verwaltungsakt steht Ihnen sodann jedoch das Rechtsmittel des Widerspruchs und ggf. die Klage vor dem Sozialgericht offen.

  • Aufhebung und Erstattung von Leistungen bei nachträglicher Erzielung von Einkommen oder bei dem Vorwurf, die Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Leistungsbewilligung gekannt oder durch unzureichende Angaben sogar verursacht zu haben.
  • Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruchs (üblich bspw. bei Selbständigen)
  • Einkommen wird fehlerhaft um die gesetzlichen Freibeträge bereinigt oder es wird Einkommen angenommen, welches tatsächlich gar nicht zur Verfügung steht
  • Mietkosten werden nicht vollständig übernommen
  • Aufforderung zum Umzug oder sonstiger Maßnahmen zur Kostensenkung, weil die Miete unangemessen hoch sei
  • Leistungen für EU-Bürger
  • Ablehnung von Mehrbedarfen (für Schwangere, Behinderte, etc.)
  • Ablehnung von Darlehen
  • Aufrechnung eines für die Mietkaution gewährten Darlehens mit der Regelleistung
  • Mahnungen der Bundesagentur für Arbeit (Inkasso für das Jobcenter)

   
 
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